Endlich wieder offen

Am 07.03.2021 tritt die zweite Infektionsmaßnahmenverordnung in Kraft. “Dienstleistungsgewerbe im Bereich Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Gesichtsnahe Dienstleistungen dürfen nur an Personen geleistet werden, die über einen tagesaktuellen negativen Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion verfügen.”

Ab dem 8. März können bisher geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe öffnen. Ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kundschaft ist dann notwendig, wenn bei der Dienstleistung – wie bei Kosmetik oder Rasur – nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Ein Testkonzept für das Personal wird ebenfalls vorausgesetzt.

Wir öffnen am 08.03.2021 nun endlich wieder für euch.


Unser personal wird täglich getestet, die Tests werden tagesaktuell dokumentiert.

Unsere Kunden werden ebenfalls vor Ort getestet.

Sind alle Tests negativ wünschen wir viel Freude.
Natürlich gilt weiterhin auch unser schon im März 2020 erstelltes Hygienekonzept.